Folgender Tipp betrifft Dienstwagenfahrer mit weniger als 180 Fahrten im Jahr 2011 in den Betrieb: Wer seinen Dienstwagen für Fahrten in den Betrieb nutzt, muss dafür je Kilometer 0,03 Prozent des Autoneupreises je Monat versteuern. Maßgeblich ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit.
Diese Formel geht von 15 Fahrten im Monat = 180 Fahrten im Jahr aus. Bei Arbeitnehmern, die 2011 seltener in den Betrieb gekommen sind, sollte der Arbeitgeber die Gelegenheit nutzen, noch bei der Dezember-Gehaltsabrechnung einen Korrekturposten anzubringen, um entsprechend Sozialabgaben und Lohnsteuer zu sparen. Auch der Arbeitgeber spart Arbeitgeberanteile.
Wie ist der Nachweis zu führen? Für jeden Monat muss – gegebenenfalls nachträglich – eine extra Liste mit allen Wochentagen und genauen Daten angelegt und unterschrieben werden. Es reicht z. B. nicht aus, zu schreiben: „Fahrten im Mai zehn mal, im Juni zwölf mal“ usw. Jede einzelne Fahrt muss aufgelistet sein. Die Finanzverwaltung akzeptiert inzwischen diesen Einzelnachweis. (BMF, 01.04.11, BStBl. 2011, I, 301)
Ihr Steuerberater Bad Dürkhem
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