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Das kommt immer wieder vor: Ein Mini-Jobber wird in einem Monat stärker eingespannt und müsste eigentlich 600 oder 700 Euro statt der maximal erlaubten 400 bekommen. Wie kann man das lösen – ganz offen und ohne die Stundenlisten zu manipulieren?Seit 2009 ist das ganz legal möglich, wenn man Folgendes beachtet:

– Es muss ein fester Arbeitslohn vereinbart werden – maximal 400 Euro.

– Die Vereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.

– Es müssen Arbeitszeitkonten geführt werden.

– Der ausgezahlte Arbeitslohn darf maximal 400 Euro im Monat betragen, zum Jahresende (zwölf Monate) darf sich ein Arbeitslohn-ANSPRUCH von maximal 4.800 Euro ergeben. Wohlgemerkt: Es kommt bei der 4.800-Euro-Jahresgrenze darauf an, was erarbeitet, nicht was ausgezahlt wurde! Wird diese Grenze überschritten, ist es kein Minijob mehr. Anders ausgedrückt: Innerhalb von zwölf Monaten darf der Mini-Jobber maximal 4.800 Euro verdient haben und es dürfen keine Überstunden mehr offen sein. Man darf nicht Stunden vom 12. in den 13. Monat schieben, wohl aber dann wieder vom 13. in den 14. Monat usw. bis zum 24. Monat.

– Die Überstunden (= Zeitguthaben) müssen regelmäßig abgebaut werden, wobei maximal ein Monat ohne Arbeit zulässig ist. Hat der Mini-Jobber so viel gearbeitet, dass er zwei oder mehr Monate pausieren muss, um das wieder abzubauen, wird die flexible Arbeitszeitregelung nicht anerkannt. Dann wird von Beginn an der tatsächlich erarbeitete Lohn zu Grunde gelegt. Wenn der Mini-Jobber ständig „zu viel“ arbeitet, ohne das rechtzeitig (innerhalb von zwölf Monaten) wieder abzubauen, ist der Mini-Job von der ersten Überschreitung an „hinüber“.

– Wir empfehlen dringend, die ohnehin stets wacklige „gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitung“ bei Minijobbern mit Jahreszeitkonten nicht zu nutzen. Hat ein Mini-Jobber mit Jahreszeitkonto mehr als 4.800 Euro in zwölf Monaten verdient, sind Probleme bei der nächsten Prüfung programmiert.

Beispiel – wie man es richtig macht: Isolde wird ab 1. Oktober mit festem Arbeitsentgelt von 400 Euro im Monat angestellt. Im Arbeitsvertrag steht, dass Sie bis 30. September 480 Stunden (=10 Euro/Stunde) arbeiten muss, wobei ihr Arbeitseinsatz flexibel erfolgen soll. Ihr Chef beachtet, dass Isolde längstens für einen Monat freigestellt werden darf. Isolde bekommt jeden Monat fest 400 Euro überwiesen und arbeitet bei zehn Euro Stundenlohn wie folgt: Oktober 20 Stunden, November 60 Stunden, Dezember 80 Stunden, Januar null Stunden, Februar 40 Stunden, März 20 Stunden, April 60 Stunden, von Mai bis September je 40 Stunden. Ergebnis: Es handelt sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Isoldes Chef zahlt – unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung – jeden Monat die normalen Abgaben basierend auf 400 Euro Arbeitslohn an die Minijob-Zentrale.

Mehr Informationen der Minijob-Zentrale zu flexiblen Arbeitszeitregelungen finden Sie hier:
http://tinyurl.com/3qsdsan
 

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