Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen vom 28.07.11 entschieden, dass man die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten absetzen darf. Dadurch hätten Studenten zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit Verlustvorträge aufbauen und mit den ersten Gehältern verrechnen können. (Az. VI R 38/10, VI R 5/10, VI R 7/10)
 

Doch damit wird es nun nichts: Denn der Deutsche Bundestag hat am 28.10.11 das „Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ verabschiedet. Darin ist eine Gesetzesänderung enthalten, mit der die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gekippt wird. Und zwar nicht erst mit Wirkung ab 2012, sondern rückwirkend bis 2004. Es hat also keinen Zweck, wenn Sie oder Ihre studierenden Kinder sich die Mühe machen, Studiumskosten ans Finanzamt nachzumelden.

Kleines Trostpflaster: Ab 2012 wird in der als Ausbildungskosten-Sonderausgaben absetzbare Höchstbetrag von 4.000 Euro auf 6.000 Euro angehoben. (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

Ihr Steuerberater Freinsheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader