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Am 23. September hat nun auch der Bundesrat das „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ beschlossen, das im Wesentlichen ab 2012 greift. Hier die wichtigsten Neuerungen:

Arbeitnehmerpauschbetrag: Dieser steigt schon 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro. Berücksichtigt wird diese „gigantische Entlastung“ aber erst in der Gehaltsabrechnung vom Dezember 2011.

Was nicht kommt: Die kombinierte Steuererklärung für zwei Jahre wurde fallen gelassen.

Keine Einkommensgrenze mehr für Kinder über 18:
Bisher durften volljährige Kinder in Ausbildung keinesfalls über 8.004 Euro im Jahr verdienen – sonst verloren die Eltern Kindergeld und viele andere Vergünstigungen. Diese komplizierte Grenze fällt ab 2012 weg. Achtung: 2011 gilt sie noch!

Kinderbetreuungskosten vereinfacht: Ab 2012 können Sie 2/3 der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro je Kind absetzen. Erleichterung: Den Abzug gibt es ab 2012 für ALLE Kinder unter 14. Und es werden keine Anspruchsvoraussetzungen mehr geprüft (z. B. beide Eltern erwerbstätig/alleinerziehend). Nachteil: Ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist ab 2012 nicht mehr möglich, nur noch der Abzug als Sonderausgabe.

Verbilligte Vermietung: Hier geht es um die Frage, ob Sie auch dann Ihre vollen Werbungskosten absetzen können, wenn Sie weniger als die ortsübliche Miete verlangen. Derzeit existieren zwei verwirrenden Grenzen (56 Prozent bzw. 75 Prozent der ortsüblichen Miete). Diese fallen ab 2012 weg und werden durch eine einheitliche 66-Prozent-Grenze ersetzt. Wer für weniger als 66 Prozent vermietet, dem werden die Aufwendungen anteilig gestrichen, wer mindestens 66 Prozent verlangt, kann alle Kosten voll dagegen rechnen.

Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen:
Bisher schon konnte man Rechnungen als pdf-Datei versenden, allerdings nur mit einer komplizierten elektronischen Signatur. Deren Prüfung und Dokumentation war so kompliziert, dass viele freiwillig auf Rechnungen per pdf verzichtet haben.  Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden ab sofort auch normale pdf-Dateien ohne digitale Signatur erlaubt (§ 14 Abs. 1 UStG  in der Fassung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011). Achtung: Ganz so einfach, wie es sich anhört, ist es aber nicht. Auch in Zukunft wird es bei pdf-Rechnungen eine ganze Reihe von Anforderungen geben, die wir Ihnen demnächst vorstellen werden.

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