Interviewtext zum vorgenannten Thema
Antenne Pfalz sprach mit Sarina Walter
Frage: Wenn ich als Unternehmer eine Homepage betreibe, sollte ich auch an das Impressum denken. Doch muss ich hier auch eine Steuernummer angeben?
Sarina Walter: Wer eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer hat, muss sie im Internet-Impressum angeben. Auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer muss angegeben werden, wenn man eine solche zugeteilt bekommen hat. Hat man beides nicht, muss nichts angegeben werden.
Frage: Das heißt meine allgemeine Steuernummer mit diesen seltsamen Schrägstrichen zwischen den Ziffern muss ich nicht angeben?
Sarina Walter: Die Angabe der allgemeinen Steuernummer ist in keinem Fall vorgeschrieben und auch nicht empfehlenswert, aber leider häufig anzutreffen. Insider nutzen dies scharmlos aus. Mit der Steuernummer lassen sich bei geschicktem Telefongespräch beim Finanzamt delikate Informationen ausforschen.
Jedem Unternehmen ist dringend zu raten sein Impressum nochmals zu überprüfen. Eine allgemeine Steuernummer hat dort nichts zu suchen.
„Ihr gutes Steuerrecht“ mit den Experten der Steuerkanzlei Dienes + Weiß aus Bad Dürkheim.