Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Interviewtext zum vorgenannten Thema

 

Antenne Pfalz sprach mit Sarina Walter

 

Frage: Wenn ich als Unternehmer eine Homepage betreibe, sollte ich auch an das Impressum denken. Doch muss ich hier auch eine Steuernummer angeben?

 

Sarina Walter: Wer eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer hat, muss sie im Internet-Impressum angeben. Auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer muss angegeben werden, wenn man eine solche zugeteilt bekommen hat. Hat man beides nicht, muss nichts angegeben werden.

 

Frage: Das heißt meine allgemeine Steuernummer mit diesen seltsamen Schrägstrichen zwischen den Ziffern muss ich nicht angeben?

 

Sarina Walter: Die Angabe der allgemeinen Steuernummer ist in keinem Fall vorgeschrieben und auch nicht empfehlenswert, aber leider häufig anzutreffen. Insider nutzen dies scharmlos aus. Mit der Steuernummer lassen sich bei geschicktem Telefongespräch beim Finanzamt delikate Informationen ausforschen.

 

Jedem Unternehmen ist dringend zu raten sein Impressum nochmals zu überprüfen. Eine allgemeine Steuernummer hat dort nichts zu suchen.

 

„Ihr gutes Steuerrecht“ mit den Experten der Steuerkanzlei Dienes + Weiß aus Bad Dürkheim.

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader