Immer mehr Banken verzichten gegenüber Unternehmen auf die Mehrwertsteuerbefreiung für Bankgebühren und Zinsen. Vorsicht Falle: Bei manchen altgedienten Buchhaltern ist ganz fest abgespeichert: „Zinsen und Bankgebühren sind immer ohne Mehrwertsteuer“ und deshalb buchen sie keine Vorsteuer.
Prüfen Sie daher: Hat womöglich auch Ihre Bank auf mehrwertsteuerpflichtige Gebühren umgestellt? Darf das die Bank einfach so umstellen? Das ist eine rechtliche Frage. Die Bank braucht in jedem Fall Ihre Zustimmung. Tipp: Wenn Sie die Bank um Ihre Zustimmung bittet, sollten Sie das nutzen, um im Gegenzug das eine oder andere Zugeständnis von Ihrer Bank zu bekommen.
Warum machen das Banken überhaupt? Hauptgrund dürften die Baukosten bei neuen Bankgebäuden sein. Wer nur umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt, hat keinen Vorsteuerabzug aus den Baukosten. Erbringt die Bank zur Hälfte umsatzsteuerpflichtige Leistungen, bekommt sie auch die Hälfte der Vorsteuer heraus.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß