Vom normalen Urlaubsgeld bleibt kaum etwas beim Arbeitnehmer übrig, weil Steuer und Sozialabgaben die Hälfte (und mehr) auffressen.Falls Sie weiter entfernt wohnende Mitarbeiter haben, die keinen Fahrtkostenzuschuss bekommen, können Sie jedoch einen solchen auch als freiwilliges Urlaubsgeld auszahlen und mit nur 15 Prozent pauschal versteuern – ohne Sozialabgaben.
Beispiel: Manfred wohnt 20 km vom Betrieb entfernt und könnte (220 Arbeitstage unterstellt) im Jahr insgesamt 1.320 Euro pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss bekommen (20 x 220 x 30 Cent). Der Chef kann ihm also im Sommer ohne Probleme 1.000 Euro auszahlen und mit 15 Prozent pauschal versteuern. Für echte Fahrtkostenzuschüsse wären dann freilich im ganzen Jahr nur noch 320 Euro übrig.
Tipp, um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden: Titulieren Sie dieses Urlaubsgeld in der Gehaltsabrechnung als „Fahrtkostenzuschuss“, nicht als Urlaubsgeld! Bei Urlaubsgeld, auf das ein Rechtsanspruch besteht, funktioniert das Ganze nicht.
Ihr Mitarbeiter wohnt nicht so weit entfernt? Dann bleibt Ihnen noch die Erholungsbeihilfe, die Sie einmal im Jahr in Höhe von 156 Euro auszahlen können. Für die Ehefrau können Sie noch 104 Euro drauflegen und für jedes Kind 52 Euro. Die Beträge verdoppeln sich, falls ein Ehepaar bei Ihnen arbeitet, weil dann jeder Ehepartner diese Beträge erhalten kann. Allerdings: Die Erholungsbeihilfe kostet 25 statt 15 Prozent Pauschalsteuer.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß