Betriebsprüfer vertreten bisweilen die Meinung, dass man Werbe-Beschriftungen auf Firmenautos stets mit dem Kfz abschreiben muss. Das ist aber nur richtig bei gekauften (oder finanzierten) Autos. Da gehört die Beschriftung/Bemalung zu den Anschaffungskosten des Autos und muss zusammen mit dem Auto abgeschrieben werden.
Bei geleasten Autos hingegen können Sie solche Kosten sofort absetzen: Denn das Auto gehört Ihnen ja nicht, und Sie erwerben auch kein separat nutzbares Wirtschaftsgut. Die Beschriftung kann schließlich nicht losgelöst vom Auto weiterverwendet werden, sondern wäre dann zerstört und wertlos. Sie ist auch nicht über die Leasingdauer zu verteilen, sondern eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß