Bei wohlhabenden Leuten kann die Erbschaftssteuer ganz schön zuschlagen. Das Schlupfloch „Immobilien verschenken“ ist seit 2009 verschlossen, weil Immobilien seitdem (fast) genauso bewertet werden wie Bargeld. 400.000 Euro je Kind können da schnell verbraucht sein.
Eine Gestaltung, die manchmal übersehen wird: Enkelkinder haben immerhin 200.000 Euro Freibetrag je Großelternteil. So können vermögende Großeltern z. B. 1,2 Millionen auf drei Enkelkinder übertragen – komplett ohne Erbschaftssteuer. Probe: Zwei Großeltern mal drei Enkelkinder x 200.000 = 1,2 Millionen.
Eins ist klar: Man sollte niemals vorrangig unter dem Gesichtspunkt einer Erbschaftssteuerersparnis einfach so Vermögen übertragen. So etwas muss immer in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebettet sein. Aber ein interessanter Denkansatz ist das „Überspringen einer Generation“ durchaus.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß