Geschwister, Neffen und Freunde sind die großen Verlierer der Erbschaftssteuerreform 2009. Denn sie zahlen ab dem 20.001sten Euro schon 15 bzw. 30 Prozent Erbschaftsteuer. Doch wenn ein Bruder/Neffe/Nichte oder gar ein Nicht-Verwandter eine Firma übernimmt, ist alles halb so wild. Und das kommt gar nicht so selten vor. Immerhin 50 Prozent aller Unternehmen werden heutzutage nicht innerhalb der Familie fortgeführt.
Dem trägt der Steuergesetzgeber Rechnung: Firmenübernehmer außerhalb der Familie bekommen, wie auch Familienmitglieder, 85 Prozent bzw. sogar 100 Prozent Steuerfreistellung für das Betriebsvermögen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Falls nach Abzug der 85 Prozent noch etwas übrig bleibt, wird der Firmenübernehmer nach der günstigen Erbschaftsteuerklasse I besteuert – wie ein Sohn oder eine Tochter. Auch auf eine 100-Millionen-Firma würde ein Neffe oder auch ein Nicht-Verwandter maximal 4,5 Prozent Erbschaftsteuer zahlen (wenn er die Behaltensfrist von sieben Jahre durchhält).
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß