Im Alter werden viele Leute vergesslich. Besonders gerne vergessen ältere Leute, ihre Rentenbezüge in der Steuererklärung anzugeben. So geschah es auch einer älteren Dame.Bei einem Telefonat zwischen dem Finanzamt und ihrem Enkel wurde dem Finanzamt bekannt, dass sie eine Rente bezieht. Da sie das niemals in der Steuererklärung angegeben hatte, schickte ihr das Finanzamt Nachzahlungsbescheide für die Jahre 1998 bis 2007 und leitete ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ein. „Zu Recht!“ entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. (FG Rheinland-Pfalz, 23.03.11, 2 K 1592/10, juris)
Erinnerung: Seit Oktober 2009 melden die Rentenversicherungsträger rückwirkend alle Rentenbezüge seit 2005 an die Finanzämter. Die Auswertung dieser Daten wird allerdings noch bis Ende 2012 andauern.
Also: Fragen Sie einmal Ihre Eltern bzw. Großeltern, ob diese schön brav ihre Rentenbezüge in der Steuererklärung deklariert haben. Falls nicht, sollte das umgehend nachgeholt werden, denn die Finanzämter kennen mit älteren Herrschaften keine Gnade.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß