Geduld ist eine Tugend. Wenn Sie allerdings mit faulen Zahlern zu viel Geduld haben, kann sich das doppelt rächen: Zum einen kann es passieren, dass Sie überhaupt nie mehr an Ihr Geld kommen – diese Gefahr leuchtet jedem ein. Woran aber zum anderen kaum einer denkt: Selbst wenn Sie Ihr Geld noch bekommen und Ihr Kunde anschließend pleite geht, müssen Sie es vielleicht wieder hergeben.
Denn wenn Ihr Kunde noch kurz vor seinem endgültigen Aus ausgerechnet Ihre Rechnungen bezahlt, andere aber nicht, wird der Insolvenzverwalter die Zahlung an Sie anfechten und zurück verlangen. (§ 130 ff. Insolvenzordnung)
Vermeiden Sie diese Falle: Verkaufen Sie an wacklige Kunden nur gegen Vorkasse oder sofortige Barzahlung. Wenn die Zahlung innerhalb von einer Woche erfolgt, ist das laut Bundesgerichtshof gerade noch als „Bargeschäft“ anzusehen, welches nicht mehr angefochten werden kann. Dieses Geld kann Ihnen dann keiner mehr nehmen. (BGH, 29.05.08, IX ZR 42/07, DStR 08, 1395)
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß