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Beamte bekommen mehr Kilometergeld als Normalsterbliche: Ein Arbeitnehmer hatte bis zum Bundesfinanzhof geklagt, weil er von seinem Chef nur 30 Cent steuerfrei als pauschales Kilometergeld für Dienstfahrten mit seinem Privatwagen bekam, während Beamte nach Bundesreisekostengesetz 35 Cent bekommen. Er sah darin eine Ungleichbehandlung und wollte ebenfalls 35 Cent steuerfrei bekommen.

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs: Einfach so darf man nicht 35 statt 30 Cent steuerfrei auszahlen (BFH, 15.03.11, VI B 145/10, BFH/NV 11, 983). Der Kläger gibt nicht auf und hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az: BVerfG 2 BvR 1008/11). Mutige können auf diesen Zug aufspringen, höhere Pauschalen je Kilometer zahlen und hoffen, dass die Beschwerde Erfolg hat.

Und so kann jeder Chef – auch schon jetzt – rechtssicher mehr zahlen pro Kilometer: Jederzeit möglich ist der Nachweis der tatsächlichen höheren Kraftfahrzeugkosten (Abschreibung, Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Sprit). Wenn der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nachweist, kann der Arbeitgeber auch höhere Sätze erstatten – ohne Nachweis aber nicht. (§ 3 Nr. 16 in Verbindung R 9.5 Abs. 1 Satz 4 LStR 2011)

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