Rechnungen konnte man bisher schon als PDF-Datei versenden, allerdings nur mit einer komplizierten elektronischen Signatur. Deren Prüfung und Dokumentation war so kompliziert, dass viele freiwillig auf Rechnungen per PDF verzichtet haben. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollten ab Juli 2011 auch normale PDF-Dateien ohne digitale Signatur erlaubt werden.(§ 14 Abs. 1 UStG in der Fassung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011)
Achtung – aktuelle Warnung: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8 .Juli 2011 diesem Steuervereinfachungsgesetz 2011 jedoch nicht zugestimmt. Daher sind auch die geplanten Änderungen zu den elektronischen Rechnungen (s.o.) nicht beschlossen worden. Diese werden nun sehr wahrscheinlich nicht mehr rückwirkend zum 01.07.11 in Kraft treten – wir rechnen eher mit 01.10.11 oder 01.01.12.
Mein Rat: Schieben Sie Versand – und erst Recht Empfang – von PDF-Rechnungen erst einmal hinaus. Ohne die geplante Gesetzesänderung berechtigen normale PDF-Rechnungen (ohne elektronische Signatur) nicht zum Vorsteuerabzug!
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß