Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

2010er-Lohnsteuerkarte verlangen: Für 2011 wurden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt. Es gilt also noch die 2010er-Karte – und auf deren Vorlage (Klasse I) sollten Sie auch bestehen.Verdient der Jobber bis 890 Euro Monatslohn, müssen Sie keine Lohnsteuer abziehen. Aber auch, wenn Sie mehr Lohn zahlen, kann sich der Student diese mit einer Einkommensteuererklärung meist wieder zurückholen. Erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 8.004 Euro wird Einkommensteuer fällig.

Sozialabgabenfrei: Wenn der Student oder die Studentin höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage bei Ihnen arbeitet, fallen gar keine Sozialversicherungsbeiträge an. Nicht einmal Rentenversicherungsbeiträge, weil dies als „kurzfristige Beschäftigung“ gilt.

Lohnsteuer-Pauschalierung lohnt meist nicht: Da der Schüler/Student sowieso fast alles wieder herausbekommen dürfte, sind das nur überflüssige Kosten für Sie. Zudem ist die Regelung recht unflexibel: Jobber dürfen höchstens an 18 zusammenhängenden Tagen arbeiten und dabei nicht mehr als 62 Euro pro Tag bzw. 12 Euro pro Stunde verdienen. Lieber per Lohnsteuerkarte abrechnen (s.o.).

2011 letztmalig Rücksicht auf die Eltern nehmen: Verdient ein volljähriger Student oder Schüler im Jahr mehr als 8.924 Euro (8.004 Euro plus 920 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag), fallen bei seinen Eltern Kindergeld und weitere Vergünstigungen weg. Dafür genügt schon eine ganz geringfügige Überschreitung. Erst 2012 soll diese Grenze wegfallen – falls das im ersten Anlauf gescheiterte Steuervereinfachungsgesetz noch kommt.

Vorsicht bei 14-jährigen: Wer 14 (oder noch jünger) ist, darf in der Regel gar nicht arbeiten, in Sonderfällen höchstens zwei Stunden am Tag. Schüler zwischen 15 und 17 dürfen höchstens vier Wochen und das auch nur während der Ferien arbeiten. Ab 18 ist nichts Besonderes mehr zu beachten.

Vorsicht bei Mini-Job in Ihrem Hause: Hat der Schüler oder Student bei einem anderen Arbeitgeber gleichzeitig einen 400-Euro-Job, ist das unproblematisch. Bedenklich ist es, wenn der Ferienjobber sowohl einen Ferienjob, als auch bei Ihnen unmittelbar davor oder danach einen 400-Euro-Job hat. Beispiel: Student S arbeitet Januar bis Juni in der Meier GmbH auf 400-Euro-Basis. Juli und August hat er in der Meier GmbH einen Ferienjob (40h/Woche) und ab September arbeitet er dort wieder auf 400 Euro-Basis. Manche Prüfer rechnen so etwas mit dem Ferienjob zusammen und dann ist alles hinüber: Die Sozialversicherungsfreiheit für den Ferienjob und für den Mini-Job.
 

Ihr Steuerberater Bad Dürkheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 50 Rezensionen
js_loader