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Sie erbringen Beratungsleistungen, Montage- oder Kundendienstleistungen? Sie dürfen dabei z. B. Zug- oder Flugtickets weiterberechnen? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihnen folgender häufiger Fehler nicht passiert:Die Reisekosten werden häufig unter die Mehrwertsteuer gesetzt. Das ist aber falsch, sie gehören darüber.

Falsch ist es z. B. so:

Beratungshonorar 
 
1.000,00 Euro
 
 Mehrwertsteuer: 19 %     190,00 Euro
 Brutto    1.190,00 Euro
 Flug München – Dresden     200,00 Euro
 Endsumme = 1.390,00 Euro

                          
        
Warum ist das falsch? Sie schulden die Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag, also 19/119 aus 1.390 Euro. Gleichwohl hat Ihr Kunde aber nur den Vorsteuerabzug in Höhe von 190 Euro, weil Sie nur 190 Euro ausgewiesen haben.

Richtig lautet die Rechnung also so:

Beratungshonorar  
 
1.000,00 Euro
Flug München – Dresden netto    168,07 Euro
 Zwischensumme 1.168,07 Euro
19 % Mehrwertsteuer    221,93 Euro
 Endsumme 1.390,00 Euro

          
        
Sie führen bei dieser Berechnungsweise genauso viel Mehrwertsteuer ab wie vorher, doch Ihr Vertragspartner hat den korrekten Vorsteuerabzug in Höhe von 221,93 Euro statt 190 Euro. Übrigens: Bei Kilometergeld, Hotelkosten usw. gilt genau dasselbe.

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