Sie erbringen Beratungsleistungen, Montage- oder Kundendienstleistungen? Sie dürfen dabei z. B. Zug- oder Flugtickets weiterberechnen? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihnen folgender häufiger Fehler nicht passiert:Die Reisekosten werden häufig unter die Mehrwertsteuer gesetzt. Das ist aber falsch, sie gehören darüber.
Falsch ist es z. B. so:
Beratungshonorar |
1.000,00 Euro |
Mehrwertsteuer: 19 % | 190,00 Euro |
Brutto | 1.190,00 Euro |
Flug München – Dresden | 200,00 Euro |
Endsumme = | 1.390,00 Euro |
Warum ist das falsch? Sie schulden die Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag, also 19/119 aus 1.390 Euro. Gleichwohl hat Ihr Kunde aber nur den Vorsteuerabzug in Höhe von 190 Euro, weil Sie nur 190 Euro ausgewiesen haben.
Richtig lautet die Rechnung also so:
Beratungshonorar |
1.000,00 Euro |
Flug München – Dresden netto | 168,07 Euro |
Zwischensumme | 1.168,07 Euro |
19 % Mehrwertsteuer | 221,93 Euro |
Endsumme | 1.390,00 Euro |
Sie führen bei dieser Berechnungsweise genauso viel Mehrwertsteuer ab wie vorher, doch Ihr Vertragspartner hat den korrekten Vorsteuerabzug in Höhe von 221,93 Euro statt 190 Euro. Übrigens: Bei Kilometergeld, Hotelkosten usw. gilt genau dasselbe.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß