Sie haben eine betriebliche Immobilie, die Sie gerne verkaufen möchten? Z. B., weil Sie an einen anderen Standort umziehen wollen? Dann kann es dazu kommen, dass Sie hohe Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen müssen.
Beispiel: Sie verkaufen Ihre Betriebsimmobilie für 500.000 Euro, die laut Bilanz nur noch einen Buchwert von 200.000 Euro hat. Die Folge: Steuerpflichtiger Gewinn 300.000 Euro.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, diese Versteuerung zu vermeiden: Das Stichwort heißt „6b-Rücklage“ (§ 6b EStG). Diese Rücklage können Sie nutzen, wenn Sie die Immobilie schon mindestens sechs Jahre hatten und innerhalb von vier Jahren mit dem Neubau einer neuen Immobilie beginnen oder eine neue Immobilie kaufen innerhalb von vier Jahren.
Fortsetzung des Beispiels von oben: Die GmbH aus dem Beispiel kauft eine neue Immobilie für eine Million. Sie kann den nicht versteuerten Gewinn von den Anschaffungskosten abziehen, so dass die neue Immobilie von vornherein nur mit 700.000 Euro in der Bilanz steht. Damit sind die stillen Reserven von der alten Immobilie auf die neue übergegangen – ohne einen Cent Steuerzahlung.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß