Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Nein, wir sind nicht abergläubisch. Es handelt sich hier um eine Falle bei der Fristberechnung. Bei steuerlichen Fristberechnungen zählen Samstag und Sonntag am Fristende normalerweise nicht mit. Fällt also z. B. das Fristende für einen Einspruch auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich die Frist automatisch bis Montag. Diese Fristverlängerung gilt zwar auch für die dreitägige Zahlungsschonfrist. Aber: Wenn z. B. regulärer Zahlungstermin am Freitag, den 10. ist, haben Sie drei Tage Schonfrist (§ 240 AO). Samstag und Sonntag zählen hier sehr wohl mit, so dass bereits am Montag die Schonfrist endet.

Überweisen Sie also am Freitag, muss sicher sein, dass das Geld am Montag beim Finanzamt ist. Wenn es sich z. B. um 10.000 Euro Umsatzsteuer handelt und das Geld erst am Dienstag beim Finanzamt ankommt, ist schon ein Prozent = 100 Euro Säumniszuschlag weg. Dafür kann man doch ganz schön zu zweit essen gehen.

Unser Rat: Erteilen Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung. Dann sind Säumniszuschläge immer ausgeschlossen (zumindest, solange Ihre Bank die Lastschrift nicht platzen lässt). Einen kleinen Zinsgewinn haben Sie außerdem noch, denn das Finanzamt bucht in aller Regel immer erst ein paar Tage nach dem Fälligkeitstermin ab.
 

Ihr Steuerberater Maxdorf

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader