Kaufen Sie eine größere Maschine und haben dafür Montagekosten (z. B. für Fundament, Malerarbeiten, neue Elektroleitungen usw.), gehören diese Kosten als Anschaffungsnebenkosten zu der Maschine. Sie können diese Kosten also nicht sofort als Betriebsausgabe absetzen, sondern müssen sie zusammen mit der Maschine abschreiben.
Wenn die Maschine jedoch geleast wird: Dann haben Sie keine Anschaffungskosten. Dadurch gibt es rein begrifflich auch keine Anschaffungsnebenkosten.
Ihr Vorteil: Alle die vorgenannten Positionen sind dann also sofort abziehbarer Aufwand. Das ärgert zwar häufig den Betriebsprüfer, der solche Positionen gerne über die Dauer des Leasingvertrages abschreiben würde, aber es ist trotzdem so: Keine Anschaffungsnebenkosten beim Leasing.
Und weiter: Das Gleiche gilt z. B. auch für die Beschriftung von geleasten Autos. Bei gekauften Autos gehört sie zu den Auto-Anschaffungskosten dazu und muss mit dem Auto abgeschrieben werden, bei geleasten Autos sind diese Kosten sofort abzugsfähig.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß