Seit 2009 muss man Kapitalerträge in den meisten Fällen nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Denn die Bank zieht bereits die Abgeltungssteuer ab, mit der alles erledigt ist. Aber: Falls Sie Ihren Einkommenssteuerbescheid bei der Bank einreichen müssen, sollten Sie größere Kapitalerträge weiterhin in Ihrer Steuererklärung angeben.
Grund: Für Ihre Bank zählt nur das Einkommen, das „amtlich“ im Steuerbescheid bescheinigt ist. Und wenn dieses höher ist, weil Sie auch Ihre Kapitalerträge angegeben haben, wird die Bank Ihre Bonität unter Umständen besser bewerten. Steuerliche Nachteile dadurch haben Sie nicht.
Denn: Egal ob die Bank die Steuer abzieht oder ob sie vom Finanzamt festgesetzt wird: Die Steuer auf Kapitalerträge beträgt so oder so 25 Prozent. (Ausnahme: Darlehen an die eigene Firma und unter engen Verwandten.)
Fazit: Größere Kapitalerträge lassen Ihr Einkommen aus Bankperspektive höher erscheinen. Sie sollten Zinsen und Dividenden allein aus diesem Grund weiter freiwillig in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie zahlen dafür keinen Cent mehr Steuern.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß