Betriebe werden häufig gegen eine Rente übergeben. Der Junior muss für den Betrieb also keinen Kaufpreis hinblättern, dem Senior aber eine lebenslange Rente zahlen.
Was ist, wenn die Geschäfte beim Junior schlecht laufen? In solch einem Fall sollte man keinesfalls einfach so die Rente stoppen.
In einem aktuellen Urteilsfall hatte der Sohn einmal für zwei Monate und später sogar für 17 Monate die Zahlungen ausgesetzt. Später zahlte er wieder regelmäßig und wollte das dann erneut absetzen. Das Gericht schmetterte sein Ansinnen ab. Die zwei Monate wären noch in Ordnung gewesen, die 17 Monate Zahlungsstopp haben den Rentenabzug steuerlich für immer kaputt gemacht. Auch wenn er später wieder anfing zu zahlen, kann er das nie mehr als Sonderausgabe absetzen. (BFH, 15.09.10, X R 13/09, DStR 2010, 2502)
Kleines Trostpflaster für den Vater: Wenn der Sohn nichts mehr absetzen kann, muss der Vater auch nichts mehr versteuern.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß