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Können Sie Ihr Haus nach kurzer Zeit steuerfrei mit Gewinn weiterverkaufen? Das funktioniert, denn der Veräußerungsgewinn eines selbst genutzten Hauses bleibt unabhängig von der Höhe stets steuerfrei.

Das Verblüffende: Das klappt auch, wenn das Haus nur Zweitwohnsitz ist.

Beispiel: Herr und Frau X aus Garmisch kaufen in München eine heruntergekommene Villa für eine halbe Million – was selbst in Anbetracht des schlechten Zustandes des Hauses noch sehr günstig ist. Die Eheleute X sanieren das Haus für eine weitere halbe Million und nutzen es als Zweitwohnsitz. Nach einem Jahr verkaufen sie das prächtig renovierte Haus für zwei Millionen. Der Gewinn von einer Million ist komplett steuerfrei, weil die Eheleute das Gebäude von Anfang bis Ende selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. (§ 23 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)

Dass es nur ein Zweitwohnsitz war, ist dabei steuerlich unschädlich. Der Gewinn bleibt steuerfrei.

Ihr Steuerberater Bad Dürkheim

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