Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Wenn Sie einen Autounfall oder einen anderen Versicherungsschaden haben, wird Ihnen die Versicherung nur den Nettobetrag ersetzen. Denn Ihr Schaden umfasst nur den Nettobetrag, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Vorsteuer müssen Sie sich also vom Finanzamt holen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist jedoch das Vorliegen einer Originalrechnung.

Das wird in 99 Prozent der Fälle falsch gemacht: Oft werden Rechnungen von Werkstätten und Gutachtern im Original an die Versicherung geschickt, was jedoch falsch ist. Wenn Sie nur eine Kopie der Rechnung haben, bekommen Sie keinen Vorsteuerabzug. Dass es fast jeder falsch macht, ändert nichts daran, dass es falsch ist.

Richtig ist es so:
Originalrechnung der Werkstatt für die Reparatur an Sie, damit Sie den Vorsteuerabzug haben. Kopie der Rechnung an die Versicherung, die Ihnen aufgrund dessen den Nettobetrag ersetzen kann. Das Gleiche gilt im Übrigen für Rechnungen von Gutachtern oder Rechtsanwälten.

Ihr Steuerberater Maxdorf

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader