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Die schwarz-gelbe Regierung meint es gut mit der privaten Krankenversicherungsbranche. Zum ersten Mal seit dem Krieg sinkt dieses Jahr die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze = JAEG genannt).  2011 genügen schon 49.500 Euro statt 49.950 Euro (wie es noch 2010 galt), um sich privat versichern zu können. Das wurde am 12.11.10 durch das GKV-Finanzierungsgesetz so beschlossen.

Weitere Erleichterung: Die Wartezeit wurde von drei Jahren wieder auf ein Jahr abgekürzt, so wie es bereits einmal bis 2006 gegolten hatte. Versicherungspflichtige Angestellte können also ab 2011 in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen in 2010 über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro gelegen hat. Wer 2011 über 49.500 Euro verdient, kann ab 2012 in die Private wechseln. Wechseln kann 2012 auch, wer 2011 eine Gehaltserhöhung bekommt, die gewährleistet, dass er 2012 über der Grenze liegen wird.

Maßgebend für die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Entscheidend ist das regelmäßige beitragspflichtige Jahresarbeitsentgelt. Dazu gehören das laufend gezahlte Arbeitsentgelt sowie Einmalbezüge, die mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ (regelmäßig wiederkehrend) mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Rechtsanspruch auf das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld besteht.

All das zählt z. B. bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit:

– laufende Monatsbezüge,
– Sonderzuwendungen, die der Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr erwarten kann,
– bei Mehrfachbeschäftigten das aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erzielte Entgelt,
– pauschalierte Überstundenvergütungen und Bereitschaftsdienstvergütungen, sofern sie vertraglich vorgesehen sind und regelmäßig gezahlt werden.

Nicht dazu gehören: Steuerfreie oder mit einem festen Pauschsteuersatz pauschalierte Leistungen (z. B. Kindergartenzuschüsse, steuerfreie Direktversicherungen, Fahrtkostenzuschüsse, Restaurantschecks, Erholungsbeihilfen usw.).

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