Die Dienstwagensteuer bemisst sich nach dem Brutto-Listenneupreis. Wenn man das Auto während des Monats wechselt, kann man aber nicht zeitanteilig rechnen.Vielmehr verlangt das Finanzamt, den überwiegend genutzten Firmenwagen anzusetzen. Wenn der neue teurer ist als der alte, ist es geschickt, die Auslieferung ab dem 16. des Monats vorzunehmen. Dann berechnet sich die Dienstwagensteuer noch nach dem billigeren alten Auto.
Beispiel: X bekommt einen neuen Firmenwagen (Listenpreis 80.000 €), der am 14. März ausgeliefert werden soll. Am gleichen Tag soll X den alten Wagen (Listenpreis 50.000 €) zurückgeben. X verschiebt den Wechsel um zwei Tage auf den 16. März und spart so 134 € Steuern. Denn so kommt er im März noch mit 500 € geldwerten Vorteil davon – statt 800 €.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß