Decken Sie Ihr altes Dach neu, weil Sie eine Fotovoltaik-Anlage darauf montieren, bekommen Sie auch für die Kosten der neuen Dachziegel usw. den Vorsteuerabzug. Dafür ist es nicht nötig, dass Gebäude und Dach Betriebsvermögen sind.
Es ist unschädlich, wenn das Gebäude privat ist. Im Urteilsfall bekam der Fotovoltaik-Bauherr aber nur den Vorsteuerabzug für die Südhälfte des Daches, weil er nur dort die Fotovoltaik-Anlage montiert hatte. Er hatte zwar auch die Nordhälfte des Daches neu eindecken lassen, doch hier sah das Gericht keinen Bezugspunkt zu der montierten Anlage. (FG Nürnberg, 13.04.10, 2 K 952/2008, nv, Revision beim BFH, Az. XI R 29/10)
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß