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Gegen die Künstlersozialkasse (KSK) sind einige Musterklagen anhängig. Geklärt werden soll, ob die KSK überhaupt verfassungsgemäß ist – und ihre Forderungen damit rechtens. Doch noch sind diese Verfahren nicht entschieden. Wir verraten, wie Sie die Höhe der Zahlungen an die KSK absenken und Ihre Rechte bezüglich des noch offenen Rechtsstreits wahren.

 

Die KSK ist durchaus – sowohl bei Künstlern und Publizisten als auch bei den Abgabepflichtigen – umstritten. Dies hat dazu geführt, dass der Bund der Steuerzahler (BdSt) sowohl auf politischer als auch auf juristischer Ebene aktiv geworden ist. Der BdSt unterstützt in diesem Zusammenhang zwei Musterprozesse beim Sozialgericht Detmold (Akt. S 5 KR 156/09) und dem Sozialgericht Lübeck (Akz. S 5 KR 567/08). In beiden Verfahren geht es um die Nachzahlung von Künstlersozialabgaben über mehrere Jahre.

 

Die Künstlersozialkasse hat sich natürlich gegen diese Verfahren zur Wehr gesetzt und hält ihr Vorgehen in jeder Hinsicht für verfassungskonform. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 10.09.2010 (Akz. L4 KR 3419/09), das der Kasse ein verfassungsgemäßes Vorgehen bestätigt. Dieses Urteil stellt aber keine Vorwegnahme der Entscheidungen bei den offen stehenden Verfahren dar. Allerdings werden sich die Prozesse wohl bis zu einer endgültigen Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht hinziehen, was mehrere Jahre dauern kann.

 

Achtung:

Sie müssen Ihren Widerspruch binnen eines Monats bei der Stelle einlegen, von der der Bescheid kommt.

 

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