Sie haben keine Bar-Umsätze oder nur in völlig untergeordnetem Ausmaß? Dann rationalisieren Sie doch Ihre Kasse weg:Benzin bezahlen Sie mit Kreditkarte, Büromaterial bestellen Sie per Internet, und Getränke lassen Sie sich gegen Rechnung und Lastschrift liefern. Damit haben Sie Ihre Bar-Belege auf ein absolutes Minimum reduziert.
Es bleibt höchstens noch übrig: Ab und zu Porto oder ein paar Bewirtungsrechnungen. Und die können Sie genauso gut über Ihr Gesellschafter-Verrechnungskonto einbuchen. Eine Kasse brauchen Sie dann nicht mehr.
Eine Kassenbuchführung bringt Ihnen nur unnötigen Aufwand: Wenn Sie schon eine Kasse haben, müssen Sie ein Kassenbuch führen, dass den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ entspricht. Es muss also unveränderlich sein (Excel z. B. genügt nicht), der rechnerische Kassenbestand darf nie ins Minus rutschen und für jeden Eintrag brauchen Sie einen Beleg. Passt hier etwas nicht, kann das ein völlig unnötiger Zankapfel mit dem nächten Betriebsprüfer werden.
Deshalb: Schaffen Sie Ihre Kasse einfach ab, und vermeiden Sie dadurch unnötigen Aufwand und Diskussionsstoff. Sie sind zu einer Kassenbuchführung nämlich nicht verpflichtet, sofern Sie keine – oder nur ausnahmsweise – Bareinnahmen haben.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß