2010 war ein Jahr der Naturkatastrophen. Viele Deutsche haben großzügig gespendet – Sie vielleicht auch. Auch zu Weihnachten wird wieder eine Spendenwelle durchs Land rollen. Beachten Sie dabei Folgendes, damit Sie keine Enttäuschung bei Ihrem 2010er-Steuerbescheid erleben. Denn nicht jede Spende ist abzugsfähig.
Abzugsfähig sind nur: Gemeinnützige Zwecke (die Allgemeinheit wird auf materielle, geistige oder sittliche Weise gefördert), mildtätige Zwecke (Personen werden selbstlos unterstützt) und kirchliche Zwecke. Und nur Institutionen, die als förderungswürdig anerkannt sind, können steuerbegünstigte Spenden bekommen.
Bis 200 Euro geht es relativ locker: Der Empfänger muss zwar begünstigt sein, aber Sie brauchen keine formelle Zuwendungsbestätigung. Bis 200 Euro genügt eine Kopie des Bankauszuges oder des Buchungsbelegs. (§ 50 Abs. 2 EStDV)
Spenden über 200 Euro: Bei Spenden über 200 Euro brauchen Sie eine nach amtlichem Vordruck erstellte Zuwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 1 EStDV).
Vorsicht: Ein bloßer Dankesbrief „Vielen Dank, dass Sie 500 Euro gespendet haben!“, reicht nicht! Es muss ein amtliches Muster verwendet werden.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß