Die Versicherungsbranche rührt gerne die Werbetrommel für die betriebliche Altersversorgung, weil sich hier enorme Provisionen verdienen lassen. Dabei werden jedoch Chancen aufgebauscht und Risiken heruntergespielt.
Übertriebene Chancen-Darstellung: Es stimmt, dass Sie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sparen können, wenn ein Arbeitnehmer Barlohn in Pensionsfonds o. ä. umwandelt. Maximal können das etwa 850 bis 900 Euro je Arbeitnehmer und Jahr sein. Dagegen rechnen müssen Sie den Verwaltungsaufwand (und das meiste davon können Sie eben NICHT auf den Finanzdienstleister delegieren, auch wenn dieser das behauptet) und die Haftungsrisiken.
Haftungsrisiko: Ein Arbeitnehmer kann die Aufstockung der Altersversorgung gegen den Arbeitgeber geltend machen, wenn er aus einem Vertrag zur Entgeltumwandlung ausscheidet und dessen Rückkaufswert weit unter dem Wert des eingezahlten Kapitals liegt, das von seinem Lohn einbehalten wurde. (BAG, 15.09.09, 3 AZR 17/09, DB 10, 61)
Eine gesetzliche Informationspflicht gibt es nicht: Vertreter behaupten immer wieder, Sie hätten die Pflicht, Ihre Arbeitnehmer auf die Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung hinzuweisen. Diese Pflicht steht allerdings nirgends – und es gibt auch keine Urteile dazu. Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ regelt nur einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine ArbN-finanzierte Altersversorgung, nicht aber eine Informationspflicht (§ 1a BetrAVG). Unseres Erachtens gibt es diese Pflicht nicht.
Wer 100 Prozent auf Nummer Sicher gehen will, lässt seine Mitarbeiter in etwa Folgendes unterschreiben:
„Erklärung: Mir ist bekannt, dass ich nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf habe, einen Teil meines Arbeitslohnes in betriebliche Altersversorgungsmaßnahmen umzuwandeln, was vom Gesetzgeber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt wird.
( ) Ja, ich möchte das nutzen, und bitte um einen Gesprächstermin.
( ) Nein, ich habe derzeit kein Interesse an einer solchen Entgeltumwandlung bzw. werde mich erst einmal selbst informieren und komme dann ggf. unaufgefordert wieder auf meinen Arbeitgeber zu.
(Datum/Unterschrift Arbeitnehmer)“
Fazit: Wenn Mitarbeiter Gehalt in Altersversorgung umwandeln, kann Ihnen das Geld sparen – es bringt Ihnen aber gleichzeitig Arbeit und Risiken ein. Wer das nutzen will, braucht einen absolut seriösen Partner, der nicht nur vom Provisionshunger getrieben ist.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß