Als die Grunderwerbssteuer im September 2006 zur reinen Ländersache gemacht wurde, fürchtete man eine Steuerspirale nach unten. Das Gegenteil ist eingetreten: Ein Bundesland nach dem anderen hat seinen Steuersatz erhöht oder plant dies.
Im Moment verlangen bereits drei Länder einen Zuschlag: Bereits seit 2007 kassiert Berlin 4,5 Prozent statt der früher bundeseinheitlichen 3,5 Prozent. Hamburg tut dies seit 2009 und Sachsen-Anhalt seit März 2010. Bremen will ab 2011 gleichziehen.
Zwei weitere Bundesländer planen ebenfalls eine Erhöhung ab 2011: Niedersachsen auf 4,5 Prozent und das Saarland auf 4 Prozent. Schleswig-Holstein will da nicht zurückstehen. Ebenso wie in Brandenburg sind im hohen Norden satte 5 Prozent Grunderwerbssteuer geplant – aber erst ab 2013.
Kann man die Grunderwerbssteuer absetzen? Nicht auf einen Schlag. Bei betrieblichen und vermieteten Immobilien kann man sie aber zumindest mit dem Gebäude abschreiben – genauso wie Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten.
Tipp: Die Beurkundungs- und Eintragungsgebühr für eine Grundschuld ist stets sofort absetzbar.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß