Gibt es unklare Einzahlungen auf Ihrem Betriebskonto? Vorsicht: Erst kürzlich hat ein Betriebsprüfer bei einem Kioskbesitzer Einzahlungen auf dessen Betriebskonto, die dieser als gewinnneutrale „Einlagen“ verbucht hatte, zu steuerpflichtigen Einnahmen gemacht. Da der Kioskbesitzer keine schlüssigen Angaben zu diesen Einzahlungen machen konnte, hatte er Pech.
Auch das Finanzgericht urteilte gegen den Kiosk-Betreiber: „… kann das Finanzamt von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen bzw. Umsätzen beruhen.“ (FG Niedersachsen, 24.02.09, 15 K 379/08, nv)
Fazit: Ungeklärte Einzahlungen auf dem Betriebskonto können zu unnötigen Rückfragen des Finanzamts führen. Die Herkunft von allen Privateinlagen oder Darlehen aus dem Familienkreis sollten Sie genau belegen können.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß