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„Jedes Jahr eine neue Lohnsteuerkarte“ – das war seit 90 Jahren quasi „Naturgesetz“. Doch die 2010er-Lohnsteuerkarte war die letzte. Eigentlich war schon 2011 die Umstellung auf ein elektronisches System geplant, doch die pünktliche Einführung hat nicht geklappt. Deshalb gilt die Lohnsteuerkarte 2010 nun – ungeplant – auch noch für 2011.  Das hat insbesondere folgende Konsequenzen:

1. Vernichten Sie keinesfalls die Lohnsteuerkarte 2010 Ihrer Arbeitnehmer am Jahresende, und geben Sie diese auch nicht zurück. Sie müssen diese Lohnsteuerkarte behalten, weil deren Merkmale auch für 2011 weiter gelten.

2. Falls ein Arbeitnehmer bei Ihnen 2010 oder 2011 ausscheidet, geben Sie ihm die Lohnsteuerkarte 2010 mit. Genauso müssen Sie von neuen Mitarbeitern, die 2011 bei Ihnen anfangen, deren 2010er-Lohnsteuerkarte verlangen.

3. Etwaige Freibeträge gelten unverändert 2011 weiter.

4. Für Änderungen der Lohnsteuerklasse ist nicht mehr die Gemeinde oder Stadt zuständig, sondern nur noch das Finanzamt. Wenn sich etwas ändert, müssen das Ihre Arbeitnehmer beim Finanzamt ändern lassen (z. B. Lohnsteuerklassenwechsel wegen Heirat oder Scheidung). Nur Adress-Änderungen bearbeitet noch die Gemeinde.

5. Lohnsteuerkarte verloren? 2010 stellt letztmalig noch die Gemeinde eine Ersatz-Karte aus, ab 2011 stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.
 

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