Die Sozialabgaben berechnen sich als bestimmter Prozentsatz vom Gehalt. Bei hohen Gehältern steigen die Abgaben aber nicht ins Unendliche, denn maximal werden sie auf Basis der Beitragsbemessungsgrenzen berechnet. Für 2011 wird es hier erstmals eine Neuerung geben: Zum ersten Mal sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 3.750 auf 3.712,50 Euro (44.550 im Jahr).
Trotzdem wird es für Sie und Ihre Arbeitnehmer teurer: Der Arbeitnehmeranteil steigt auf 8,2 Prozent, der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent, macht zusammen 15,5 Prozent. Die veränderten Beitragsbemessungsgrenzen wurden am 13.10.10 vom Bundeskabinett beschlossen, müssen aber noch vom Bundesrat verabschiedet werden, was wohl ziemlich sicher erfolgen wird.
Grenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung: Zum ersten Mal seit 1949 sinkt diese in 2011. Und zwar von 49.950 auf 49.500 Euro. Dadurch wird der Wechsel in die private Krankenversicherung etwas leichter möglich sein, zumal die Bundesregierung auch beabsichtigt, die Hürden dafür (diese waren von den letzten Regierungen mit SPD-Beteiligung erhöht worden) wieder abzusenken. Insbesondere soll es Gutverdienern wieder möglich sein, nach nur einjährigem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die Private zu wechseln, wenn sie die 49.500-Euro-Grenze auch im Folgejahr voraussichtlich überschreiten werden.
Beachten Sie: Diese Änderung ist noch nicht beschlossen. Für Arbeitnehmer, die schon am 31.12.02 wegen des Überschreitens der Grenze privat versichert waren, sinkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 auf 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro). Renten- und Arbeitslosenversicherung: Hier bleibt der Grenzwert unverändert bei 66.000 Euro im Westen und steigt auf 57.600 in den neuen Bundesländern.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
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