Viele Unternehmen veröffentlichen oder drucken ihre Steuernummer an Stellen, wo das gar nicht verlangt wird. Die Gefahr: Wer Ihre Steuernummer weiß und sich geschickt anstellt, kann beim Finanzamt allerlei steuerliche Geheimnisse über Sie ausforschen.
Keine Steuernummer im Internet-Impressum: Nach § 6 Teledienstgesetz muss derjenige im Internet-Impressum seine Umsatzsteuer-ID-Nr. angeben, der eine hat. Wer keine hat, braucht natürlich auch keine anzugeben. Die Steuernummer vom Finanzamt muss niemand im Internet-Impressum angeben.
Keine Steuernummer auf dem Briefkopf: GmbHs müssen auf dem Briefkopf Rechtsform, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer angeben. Des Weiteren alle Geschäftsführer (Details: § 35a GmbH-Gesetz). GmbH & Co KGs müssen auf dem Briefkopf Rechtsform, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer der GmbH & Co KG UND der Verwaltungs-GmbH angeben. Des Weiteren alle Geschäftsführer (Details: §§ 37a, 125a, 177a HGB). Aber weder Steuernummer noch Umsatzsteuer-ID-Nummer müssen aufs Briefpapier gedruckt werden.
Keine Steuernummer auf Gutschriften: Im Normalfall einer Gutschrift (Rückgängigmachung oder nachträglicher Nachlass auf eine zuvor erteilte Rechnung) braucht keine Steuernummer angegeben zu werden – weder des ausstellenden Unternehmers noch des Empfängers. Ein seltener Ausnahmefall liegt vor, wenn der Leistungsempfänger per Gutschrift abrechnet.
Beispiele: Ein Handelsvertreter bekommt eine Gutschrift über von ihm vermittelte Umsätze. Oder: Ein Autor erhält per Gutschrift des Verlags Tantiemen für die Bücher, die der Verlag verkauft hat.
Keine Steuernummer im Anhang zum Jahresabschluss: In offengelegten Anhängen zum Jahresabschluss findet man oft Sätze wie: „Die Gesellschaft wird unter der Steuernummer 12345 beim Finanzamt Dresden-Süd geführt, es fand eine Betriebsprüfung statt usw. usf.“ Auch hier gilt: Die Steuernummer ist keine anhangpflichtige Angabe.
Nur auf der Rechnung hat die Steuernummer etwas zu suchen: Auf Rechnungen muss entweder Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-ID-Nr. angegeben sein. Aus den oben erwähnten Datenschutzproblemen bei Verwendung der allgemeinen Steuernummer raten wir auch hier zur Verwendung der Umsatzsteuer-ID-Nummer.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß