Sicher bekommen Sie immer wieder Anfragen von Kreditversicherern und Auskunfteien, die Details über Ihre Umsätze, Gewinne, Mitarbeiter, Betriebsimmobilien usw. wissen wollen. Müssen Sie diese Schreiben eigentlich beantworten?
Das müssen Sie zwar nicht, aber: Es kann durschaus empfehlenswert sein, es doch zu tun. Denn Wirtschaftsauskunfteien (Bürgel, Creditreform u. a.) erstellen eine Bonitätsnote über Sie, die manche Lieferanten als Entscheidungsgrundlage nutzen, ob Sie überhaupt beliefert werden – und wenn ja, ob gegen Rechnung oder Vorkasse. Kreditversicherer entscheiden aufgrund Ihrer Daten, ob Lieferungen an Sie durch Kunden des Kreditversicherers versichert werden können. Stellen Sie sich vor, die XY-AG aus Frankreich ist ein wichtiger Lieferant für Sie. Diese AG legt Wert darauf, dass alle Kunden kreditversichert sind, um Forderungsausfälle zu vermeiden. Wegen Verweigerung von Informationen streicht Sie nun aber der Kreditversicherer von der Liste. Lieferungen an Sie sind nun nicht mehr versichert.
Das kann zwei Folgen haben: 1. Sie werden nur noch gegen Vorkasse beliefert oder 2. Sie werden gar nicht mehr beliefert. Solche Folgen vermeiden Sie durch offene Informationspolitik gegenüber Kreditversicherern.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß