Haben Sie im Jahr 2000 oder früher ein Darlehen abgeschlossen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren? Dann steht Ihnen nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Beispiel: Sie haben im Jahr 2000 ein 15-Jahres-Darlehen mit sieben Prozent Festzinssatz abgeschlossen. Wenn Sie dieses jetzt kündigen und mit vier Prozent refinanzieren, sparen Sie z. B. bei 200.000 Euro Restschuld 500 Euro im Monat oder 6.000 Euro im Jahr. Gerade jetzt ist der Zeitpunkt günstig für Umschuldungen, weil die Zinsen auf einem historischen Tiefpunkt sind. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank bei diesem Sonderkündigungsrecht nicht verlangen.
Tipp: Sie kündigen natürlich erst, nachdem Sie die Anschlussfinanzierung gesichert haben!
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß