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Angenommen, Ihre Tochter will mit ihrer Familie in ein Haus einziehen, das Sie bisher an einen externen Mieter vermietet hatten. Wie viel Miete müssen Sie mindestens verlangen?

Sie MÜSSEN gar keine Miete verlangen. Wenn Sie allerdings zu wenig Miete verlangen, wird das Finanzamt die Vermietung aufspalten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil.

Beispiel: Die ortsübliche Miete ist 1.000 Euro, Sie verlangen aber nur 500 Euro – das ist die Hälfte. Das Finanzamt wird dann nur die Hälfte der Abschreibungen, Schuldzinsen und Reparaturen zum Abzug zulassen.

Mein Rat: Kalkulieren Sie mit 56 Prozent der ortsüblichen Miete – das ist die Untergrenze. Maßgeblich ist übrigens die WARM-Miete (R 21.3 EStR). Kommt bei 56 Prozent Mietniveau ein Überschuss heraus, reicht das aus, um die Vermietung steuerlich als 100 Prozent „entgeltlich“ durchzubekommen. Kommt hingegen bei 56 Prozent ein Verlust heraus, müssen Sie hochgehen auf 75 Prozent.

Übrigens: Achten Sie auf einen fremdüblichen Mietvertrag und drauf, dass die Miete pünktlich bezahlt wird und die Nebenkosten jährlich abgerechnet werden.

Ihr Steuerberater Deidesheim

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