In einer Verwaltungsanweisung aus dem Bundesfinanzministerium war eine recht kulante Regelung zum Zweitwagen enthalten (BMF, BStBl. I 02, 148, Rz. 9). Sie bestimmte, dass man die Ein-Prozent-Regel für die Versteuerung der Privatnutzung nur auf ein Auto anzuwenden hat, auch wenn man mehrere betriebliche Autos auch privat fährt.
Der Bundesfinanzhof entschied nun: Nein, man muss auf jedes Auto die Ein-Prozent-Regel anwenden. (BFH, 09.03.10, VIII R 24/08, DStR 10, 800)
Einziger Ausweg: Ein Fahrtenbuch. Ein Papier-Fahrtenbuch ist jedoch lästig und ins Auto eingebaute elektronische Lösungen sind recht teuer. Eine günstige und praktische Lösung verspricht nun z. B. für 3 Euro auch das iPhone-App-Center – allerdings nur für Besitzer des apple iPhones: das Programm „Driverslog Pro“ mit automatischer Protokollierung von Datum, Zeit und GPS-Daten (www.isource.de/driverslog/de). Ich habe das Programm allerdings noch nicht getestet. Zumindest die Werbung behauptet jedoch, dass es alle steuerlichen Anforderungen erfüllt. Insbesondere sollen angeblich alle nachträglichen Änderungen sichtbar protokolliert werden, was für die steuerliche Anerkennung wichtig ist.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß