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Viele Versicherte sind entsetzt über die 2010er-Beitragserhöhungen der privaten Krankenkasse. Gibt es keine Gegenmittel? Doch, es gibt sie.

Widerspruch einlegen: Versicherer dürfen die Prämien nur mit guter Begründung erhöhen (z. B. teure medizinische Fortschritte). So könnten Sie Widerspruch einlegen und theoretisch den Versicherer zwingen, seine Kalkulation offenzulegen. Doch in der Praxis haben Sie vor Gericht kaum eine Chance gegen übermächtige Versicherer.

Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft: Das ist nur für jüngere Menschen lohnend. Für Ältere lohnt sich ein Wechsel des Anbieters in der Regel nicht, weil die Prämie wegen des hohen Einstiegsalters zu hoch ist.

Tarif abspecken: Sie können z. B. – in Absprache mit Ihrer Versicherung – vom Einzelzimmer auf ein Mehrbettzimmer wechseln oder bestimmte Leistungen herausnehmen. Genauso ist ein höherer Selbstbehalt möglich – bei manchen Versicherern auch 10.000 Euro. Die Prämie sinkt dann manchmal um 70 bis 80 Prozent. Fragen Sie Ihren Versicherer.

Wechsel in den Basistarif: Diese Tarife entsprechen weitgehend der „Gesetzlichen“. Wechseln können Sie aber erst ab 55 (oder bei ab 2009 abgeschlossenen Verträgen). Die Prämie kann noch halbiert werden, wenn Sie „hilfsbedürftig“ im Sinne des Sozialrechts sind.

Wechsel zurück in die in die Gesetzliche:
Dazu müssen Sie sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden UND Ihr Einkommen muss für 12 Monate unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (4.162,50 Euro im Monat) sinken. Selbständige und Menschen über 55 können diesen Weg nicht nutzen.

Der „geheime“ § 204 VVG:
Dieser Paragraf (früher § 178f VVG) gilt als einer der bestgehütetsten Geheimnisse der Versicherungsbranche. Denn er ist eine starke Waffe in Ihrer Hand, wenn Sie in einem so genannten „vergreisten“ Tarif sind, der keine jungen Versicherten mehr aufnimmt.

„Vergreist“ bedeutet: Der Versicherer hat den Tarif schon vor Jahren für neue und junge Kunden geschlossen, um wegen der hohen Krankheitskosten eine Ausrede für fortwährende Prämienerhöhungen zu haben. Der § 204 VVG erlaubt Ihnen, kostenlos in den günstigen jugendlichen Tarif derselben Versicherung zu wechseln – unter Zugrundelegung Ihres damaligen Eintrittsalters. Vorsicht jedoch: Es können auch die Leistungen nach dem damaligen Tarif reduziert sein.

Beispiel: Otto Meier (geb. 1950) ist 1980 bei der privaten Krankenversicherung Fidelitas in den Tarif „Strahler 80“ eingetreten – mit damals 120 Mark Monatsprämie. 1995 hat die Fidelitas diesen Tarif geschlossen. Ottos Prämie beträgt mittlerweile 700 Euro. Die Fidelitas bietet jungen Leuten einen weitgehend leistungsgleichen „Tarif 2010“ an, bei dem ein 30-Jähriger nur 180 Euro zahlen muss. Otto Meier kann verlangen, dass ihn die Fidelitas in den neuen Tarif umbucht. Seine Prämie sinkt von 700 auf 180 Euro.

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