Exporte in ein anderes EU-Land sind u. a. nur dann steuerfrei, wenn Sie den Nachweis führen können, dass die Ware dort angekommen ist. Das Beste ist, Sie verwenden eine deutsche Spedition, die Ihnen die amtliche „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke“ (Anlage zum BMF-Schreiben vom 17. 01.00) ausgefüllt zurückgibt. Hier geht Ihr Risiko gegen Null.
Falls Sie eine ausländische Spedition einsetzen, wird diese die deutsche Bescheinigung in aller Regel nicht erteilen, sondern einen so genannten CMR-Frachtbrief verwenden. Wichtig: Dieser muss vollständig ausgefüllt sein, insbesondere das Feld 24 mit der Empfangsbestätigung des Abnehmers muss ausgefüllt sein. Beim CMR-Frachtbrief ist das Umsatzsteuer-Risiko zwar etwas höher als bei Verwendung der deutschen Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke, aber noch handhabbar. Google-Suchwörter für Sie: „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke“ und „CMR-Frachtbrief“.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß