99 Prozent aller Buchhalter sind ehrlich. Doch kommen sogar langgediente Mitarbeiter dadurch auf dumme Gedanken, dass jegliche Kontrolle ihrer Arbeit fehlt.
Eine Änderung im Bankwesen macht es ihnen nun noch leichter: Seit November 2009 müssen Banken bei eingehenden Überweisungen nicht mehr prüfen, ob Name und Konto-Nummer übereinstimmen. Das erleichtert die Unterschlagung mithilfe erfundener Scheinfirmen.
So nutzt der Kriminelle jetzt diese neue Lücke: Er eröffnet auf seinen Namen Bankkonten bei allen möglichen Banken. Anschließend druckt er sich ganz professionelle Briefbögen mit Fantasie-Firmen, die aber gut zum Wareneingang bei seinem Arbeitgeber passen könnten. Z. B. „ABC Bürobedarf GmbH“, „XYZ Türbeschläge KG“, „Beispiel Consulting GmbH“ usw. Als Bankverbindung gibt er die zuvor eröffneten eigenen Konten an. Kleinere Rechnungen, die gut ins Bild passen, werden dann vom Buchhalter abgezeichnet und auf diese Konten überwiesen. Früher ging so etwas nicht so leicht, weil die Bank bemerkt hätte, dass eine bestimmte Konto-Nummer nicht auf „ABC Bürobedarf GmbH“, sondern auf „Hermine Meier“ lautet. Doch das wird seit einem halben Jahr kaum noch kontrolliert.
Das traurige Ergebnis für den betroffenen Unternehmer: Über Jahre hinweg kann er so unbemerkt um Zigtausende „erleichtert“ werden.
So schützt man sich: Derjenige, der Rechnungen abzeichnet und derjenige, der überweist, sollten zwei verschiedene sein. Auch sollte man selber mal ab und zu den Rechnungseingangsordner durchblättern und angebliche Lieferanten hinterfragen, die einem unbekannt vorkommen. Jahrelanges blindes Vertrauen kann in Versuchung führen!
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß