Bisher muss man Gewinne aus dem Verkauf privater Gegenstände versteuern, wenn An- und Verkauf innerhalb von 12 Monaten erfolgten. Da jedoch solche Gewinne selten und Verluste die Regel sind und manche cleveren Steuerzahler diese dann mit Aktiengewinnen verrechnen, dreht der Gesetzgeber jetzt den Spieß um. Solche Verluste darf man nicht mehr absetzen, Gewinne muss man aber auch nicht mehr versteuern. (Art 1 Nr. 13 JStG 2010)
Das bedeutet für Sie: Wenn Sie also ein privates Auto (Digitalkamera, Couch, Lederjacke usw.) kurz nach dem Kauf mit Gewinn weiterverkaufen, müssen Sie nicht mehr mit dem Fiskus teilen. Das gilt ab dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010, womit im Spätsommer/Herbst 2010 zu rechnen ist.
Vorsicht bei Auto-Entnahmen aus dem Betriebsvermögen: Entnehmen Sie ein Auto für z. B. für 10.000 Euro aus der Firma und verkaufen es ein halbes Jahr später für 13.000 Euro weiter, ist der Verkauf künftig nicht mehr nicht steuerpflichtig.
Aber eins ist klar: In solchen Fällen wird Ihnen das Finanzamt unterstellen, Sie hätten den Entnahmewert von vornherein zu niedrig angesetzt …
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß