Für manche Unternehmer täglich Brot: Man schreibt eine Rechnung, die der Wahrheit und dem Auftrag entspricht. Dann wird vom Auftraggeber plötzlich der Wunsch geäußert: „Ach, schreiben Sie das doch bitte um. Rechnungsempfänger ist jetzt doch meine GmbH“ oder „Schreiben Sie bitte TFT-Monitor statt Fernseher“ usw.
Was Sie bestimmt schon immer ahnten: Wenn Sie auf Rechnungen etwas bescheinigen, was nicht der Wahrheit entspricht, kann das Beihilfe zur Steuerhinterziehung sein. In vielen Fällen kommt zwar nie etwas heraus. Manchmal durchwühlen aber findige Betriebsprüfer Korrespondenz, Lieferscheine, Verträge und Rechnungen und stellen dann doch Abweichungen fest. Und dann sind Sie dran.
Tipp: Fragen Sie vorher klar und deutlich: Wer ist Auftraggeber? Wer bekommt die Rechnung? Was soll auf der Rechnung stehen? Wenn hier geschummelt werden soll, sollten Sie das Ansinnen klar ablehnen.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß