2009 trat das neue Erbschaftssteuerrecht in Kraft, das vor allem Geschwister massiv belastete. Ungewöhnlich schnell ist nun der erste Fall vor dem BFH gelandet.
Ein Mann bekam im Januar 2009 von seinem Bruder 25.000 Euro geschenkt. Er gab in Windeseile eine Steuererklärung ab und ging anschließend gegen den Steuerbescheid vor Gericht.
Ergebnis: Aus formellen Gründen konnte das Gesetz zwar (noch) nicht gekippt werden, aber wenn man in der Urteilsbegründung zwischen den Zeilen liest, erscheint das durchaus in naher Zukunft möglich.
Fazit: Jeder, der seit 2009 einen Erbschaftssteuerbescheid bekommen hat, sollte am besten dagegen vorgehen. Unter Umständen ist auch das neue Gesetz verfassungswidrig – und könnte dieses Mal womöglich sogar rückwirkend gekippt werden. (BFH, 01.04.10, II B 168/09, DStR 10, 749)
Im konkreten Fall hat der Gesetzgeber inzwischen nachgebessert, indem er die Steuersätze reduziert hat (gültig ab 01.01.2010).
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß