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Bei vermieteten Immobilien ist es eigentlich so, dass man nur Reparaturen sofort absetzen kann und alles Neue erst einmal auf viele Jahre verteilt abschreiben muss. Allerdings gibt es hier eine großzügige Regelung: Einzelmaßnahmen bis 4.000 Euro netto kann man sofort absetzen.

Beispiele: Zusätzliche Rollläden, Markisen, Terrasse, Zaun usw. Die Regelung im Wortlaut: „Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4.000 Euro (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf Antrag dieser Aufwand stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln.“ (R 21.1 Absatz 2 Satz 2 EStR)

Beispiel in Zahlen: Herr Schulze hat ein Haus vermietet. Er baut 2010 nachträglich ein (alle Beträge brutto): SAT-Anlage (1.000 Euro), Terrasse 4.500 Euro, Rollläden im Dachgeschoss 3.000 Euro. Alles in 2010 sofort absetzbar, denn es sind jeweils einzelne Baumaßnahmen.

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