Die GmbH besticht seit 2008 durch den historisch niedrigen Steuersatz in Höhe von 15 Prozent. Aber nutzt das dem GmbH-Unternehmer wirklich? Nur dann, wenn man in hohem Maße Gewinne thesauriert, also in der GmbH belässt. Schüttet man hingegen alles oder fast alles aus, bringt der niedrige Satz gar nichts. Denn durch die zusätzliche Gewerbe- und Abgeltungssteuer kommt man auf 48,33 Prozent Gesamtbelastung.
Und was ist beim Anteilsverkauf? Hier gibt es bei der GmbH eine 40prozentige Steuerbefreiung beim Beteiligungsverkauf – nicht beschränkt auf Anzahl oder Alter des Geschäftsführers. Ist das ein Vorteil? Oft nicht, denn die Veräußerungspreise beim Unternehmensverkauf sind bei GmbHs meist niedriger als bei anderen Rechtsformen. Denn der GmbH-Käufer kann den Kaufpreis – anders als bei Personengesellschaften – nicht abschreiben. Dadurch fallen die Kaufpreise meist niedriger aus – was den Steuervorteil der GmbH oft kompensiert.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß