Sind Ihre Kinder auch vom "Apple-Hype" befallen? Leider kostet ein iPhone ohne Vertrag ja fast 800 Euro – etwas zu teuer als Mitbringsel. Also warum das Teil nicht einfach über die Firma laufen lassen?
Das geht – und kostet nicht mal einen Cent Steuern. Dadurch ist das Modell auch für Kinder mit 400-Euro-Job geeignet, weil wegen der Steuerfreiheit für die private Handy-Nutzung dem Arbeitslohn nichts hinzuzurechnen ist (§ 3 Nr. 45 EStG). Gleichwohl sind alle Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Aber nur unter dieser Voraussetzungen:
– Ihre Angehörigen haben einen Arbeitsvertrag, der dem entspricht, was man mit fremden Dritten vereinbaren würde.
– Der Vertrag wird gelebt (echte Arbeit, echte Bezahlung).
– Das iPhone (oder jedes x-beliebige Handy) gehört dem Unternehmen.
– Ihr Unternehmen hat den Mobilfunkvertrag abgeschlossen (bloß die Gebühren vom Firmenkonto abbuchen lassen reicht nicht).
Übrigens: Alles Obige gilt gleichermaßen für normale Handys, smartphones und auch für Laptops, iPads, Notebooks usw.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß