Können Sie einem guten Mitarbeiter ein iPhone steuergünstig zukommen lassen? In der Tat gibt in § 40 Absatz 2 Nr. 5 EStG eine Pauschalierungsvorschrift, wonach man die Steuer – ohne Sozialabgaben – mit 25 Prozent pauschalieren kann, sofern man „unentgeltlich oder verbilligt Personalcomputer übereignet; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang.“
Hier möchte man auf den ersten Blick stutzen, denn ein iPhone ist ja kein Personalcomputer. Allerdings heißt es in den amtlichen Lohnsteuerrichtlinien, welche das Steuergesetz präzisieren (R 40.2 Absatz 5 LStR): „Telekommunikationsgeräte, die (…) nicht für die Internetnutzung verwendet werden können, sind von der Pauschalierung ausgeschlossen.“
Das bedeutet im Umkehrschluss: Telekommunikationsgeräte, die (…) für die Internetnutzung verwendet werden können, sind NICHT von der Pauschalierung ausgeschlossen. Und da man mit einem iPhone unstreitig ins Internet gehen kann, kann somit die Übereignung eines iPhone mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschaliert werden.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß