Bis 2006 lag die Grunderwerbssteuer einheitlich bei 3,5 Prozent. Ab 01.09.06 wurde die Bestimmung des Steuersatzes zur reinen Ländersache. Zuerst befürchtete man, einzelne Länder würden – um im Standortwettbewerb besser da zustehen – eine Spirale nach unten in Gang setzen. Doch das Gegenteil geschah.Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben die auf den Kaufpreis zu zahlende Grunderwerbssteuer bereits von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent angehoben. Bremen will 2011 nachziehen. Und in Brandenburg plant die rot-rote Koalition nun sogar, den Steuersatz von 3,5 Prozent auf 5 Prozent zu erhöhen.
Fazit: Wer ohnehin einen Immobilienkauf plant – sollte Gas geben – wer weiß, wann IHR Bundesland auf diesen Zug aufspringt.
Übrigens – falls Sie innerhalb der Verwandtschaft kaufen: Keine Grunderwerbssteuer fällt an beim Kauf vom Ehegatten, im Rahmen einer Ehescheidung, bei Kauf von Kindern, Enkeln, Eltern Großeltern, Stiefkindern, Schwiegerkindern und Schwiegereltern (§ 3 GrEStG). Der Kauf von Geschwistern unterliegt aber sehr wohl der Grunderwerbssteuer.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß